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Urologen müssen ihren neuen Heilberufsausweis eventuell erneut tauschen

Aertzin mit Heilberufsausweis am Lanyard als Symbol fuer den Pflichtausweis-Tausch bei Urologen

Quelle: © Andrii Zastrozhnov – stock.adobe.com

Urologen müssen ihren neuen Heilberufsausweis eventuell erneut tauschen

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mgo medizin Redaktion

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Erschienen in: UroForum

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht von einem „nervenaufreibenden Prozess. Nicht unbegründet – denn Urologinnen und Urologen mit einem eigentlich neuen Heilberufsausweis der Generation 2.1. müssen 2026 eventuell nochmal umrüsten. Worum geht es?

Ärzte mit einem neuen Heilberufsausweis der Generation 2.1 müssen diesen jetzt laut KBV mitunter nochmals tauschen. Die KBV appelliert an die Betroffenen, der Aufforderung ihres Anbieters nachzukommen und umgehend eine Austauschkarte beziehungsweise Folgekarte zu beantragen. Dies gilt auch für alle, die noch einen ausschließlich RSA-fähigen Heilberufs- und Praxisausweis haben. Aktuell gibt es laut KBV mehrere Gründe, weshalb Ärzte und Psychotherapeuten spätestens bis zum 30. Juni ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) austauschen müssen, auch wenn das aufgedruckte Gültigkeitsdatum noch aktuell ist.

Ein Grund sei das neue Verschlüsselungsverfahren ECC für die Telematikinfrastruktur (TI). Ärzte und Psychotherapeuten, die noch keinen ECC-fähigen eHBA der Generation 2.1 haben, sollten diesen jetzt umgehend beantragen. Das gleiche gilt für Praxisausweise (SMC-B-Karte), ohne die ein Zugang zur TI und ihren Anwendungen nicht möglich ist. Aufgrund von Produktions- und Lieferproblemen der Kartenhersteller im vorigen Jahr konnte die KBV für Heilberufs- und Praxisausweise eine Fristverschiebung durchsetzen. Ursprünglich sollten alle Karten, die das ECC-Verfahren nicht unterstützen, bis Jahresende getauscht werden. Nun können die alten Ausweise noch bis zum 30. Juni genutzt werden, bevor sie am 1. Juli automatisch deaktiviert werden. Danach sind die Ausweise nicht mehr nutzbar.

Austausch neuerer eHBA von D-Trust und SHC+Care

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner kritisiert die nach wie vor nicht reibungslos funktionierende Digitaltechnik in den Praxen. (Foto: KBV)
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner kritisiert die nach wie vor nicht reibungslos funktionierende Digitaltechnik in den Praxen. (Foto: KBV)

Bei den Heilberufsausweisen, die bereits ECC-fähig sind und trotzdem getauscht werden müssen, handelt es sich um Karten der Anbieter D-Trust und SHC+Care. Laut Hersteller gibt es in bestimmten Infineon-Chips eine Schwachstelle. Karten mit diesem Chip dürfen deshalb längstens bis 30. Juni für die qualifizierte elektronische Signatur genutzt werden, die zum Beispiel für eRezepte vorgeschrieben ist.

Auf der Rückseite betroffener Ausweise ist der Schriftzug „Idemia“ zu finden. Diese Kunden werden von D-Trust direkt per E-Mail informiert und brauchen nicht selbst aktiv werden, teilt der Hersteller auf seiner Internetseite mit.

Außerdem weist er darauf hin, dass den betroffenen Ärzten und Psychotherapeuten keine Kosten entstehen, wenn ihr eHBA in diesem Zusammenhang ausgetauscht wird und keine Änderungen an den Zertifikatsdaten vorgenommen werden. Auch SHC+Care hat mitgeteilt, seine Kunden entsprechend zu informieren, schreibt die KBV. D-Trust liefert eigenen Angaben zufolge bereits seit Februar 2025 Heilberufsausweise vom Kartenhersteller Giesecke und Devrient (G&D) aus, die nicht von diesem Fehler betroffen sind. Ärztinnen und Ärzte erkennen diese Karten am Schriftzug „G&D“.

Neuere Karten von medisign ebenfalls betroffen

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass auch neuere Karten von medisign ausgetauscht werden müssen. Diese Karten sind zwar als „ECC-only“ deklariert, haben aber fälschlicherweise noch zusätzlich ein RSA-Zertifikat. Da unklar ist, wie sich der Konnektor und andere TI-Komponenten bei der Nutzung solcher Karten verhalten, müssen diese Karten ausgetauscht werden. Die Deadline hierfür ist ebenfalls der 30. Juni. Laut medisign sind nur Karten betroffen, die seit 1. Januar dieses Jahres ausgegeben wurden. Die betroffenen Kundinnen und Kunden würden zeitnah per E-Mail über den Austausch informiert. Bestehende Vertragslaufzeiten blieben davon unberührt und es entstünden keine zusätzlichen Kosten. Eine erneute Antragstellung und Identifizierung sei nicht erforderlich.

Für KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner ist die Austauschaktion ein Zeichen dafür, dass die Technik der TI nach wie vor nicht reibungslos im Hintergrund läuft. Bereits die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens sei ein Riesenakt gewesen und habe die Praxen viel Zeit und Geld gekostet. Jetzt zeigten sich immer wieder neue Schwachstellen, sodass Praxen abermals tätig werden müssten – ganz abgesehen von den ständigen TI-Ausfällen. „So ärgerlich und nervenaufreibend das Ganze ist, Sie müssen jetzt aktiv werden“, appellierte Steiner an die Ärzte. Da weiterhin mit einem erhöhten Auftragsaufkommen bei den Herstellern zu rechnen sei, sollten vom Tausch Betroffene nicht länger mit der Bestellung warten.

Franz-Günter Runkel

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