Die Einführung eines Primärarztsystems in der ambulanten Versorgung ist keine Feld-, Wald- und Wiesenreform wie so manche andere in den vergangenen Jahrzehnten. Natürlich hängt vieles von der politischen Umsetzung in der Bundesregierung ab, aber ein konsequentes Primärarztsystem wird eine Zäsur in der ambulanten Versorgung sein, die viele Fragen aufwerfen wird.
Im Licht dieser Erkenntnis wirken Statements des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands und auch des Berufsverbands der Deutschen Urologie seltsam distanziert und nüchtern. Aus meiner Sicht droht die Gefahr, einen tiefgreifenden Einschnitt in die ambulante fachärztliche Versorgung zu unterschätzen. Wo aber liegen die Knackpunkte?
Knackpunkt 1: die digitale Steuerung
Sicher wird der Aufbau eines digitalen Steuerungssystems gerade nach den Erfahrungen der Vergangenheit kein Kinderspiel, weil Elemente wie Ersteinschätzung oder Fallverwaltung in dieser Dimension sehr komplex sind. Außerdem soll die Management-Kapazität dieser Primärversorgungs-Software so ausgefeilt werden, dass Fälle in Videokonferenzen, Terminbuchungen oder auch allgemeinen Gesundheits-Tipps abgeschlossen werden können. Wenn dies aber so gelingt, wird es die Möglichkeiten einer Steuerung von Terminen und Fallvolumen in einer urologischen Praxis stark reduzieren. Im Klartext: Fremdbestimmung wird Freiberuflichkeit einschränken.
Knackpunkt 2: die Terminverwaltung
Die Frage der Facharzt-Termine steht auf der aktuellen gesundheitspolitischen Agenda sehr weit oben. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kritisierte zu lange Wartezeiten auf einen Facharzt-Termin und will den Kurs deutlich ändern. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz setzte extrabudgetäre Anreize für zusätzliche offene Sprechstunden. Mehr Honorar sollte mehr Termine und in der Folge kürzere Wartezeiten bewirken. Es war ein Schuss in den Ofen. Die extrabudgetären Vergütungen beliefen sich im Jahr 2023 auf rund 814 Millionen Euro, nach 547 Millionen Euro im Jahr 2022 und 291 Millionen Euro im Jahr 2020.
Die Rheinische Post und das Deutsche Ärzteblatt berichteten in der vergangenen Woche über eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Demnach haben gesetzlich Versicherte 2024 im Schnitt rund sechs Wochen auf einen Termin beim Facharzt gewartet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zieht diese Rechnung in Zweifel und kommt auf deutlich niedrigere Zahlen. Sie spricht von etwa drei Tagen Wartezeit für die allermeisten Termine, was mit Blick auf persönliche Erfahrungen auch nicht der Wirklichkeit entspricht. Jedenfalls sagt Bundesgesundheitsministerin Warken, dass ihr Gesetz zur zukünftigen ambulanten Primärversorgung nicht mehr auf Geld, sondern auf Steuerung im Primärversorgungsgesetz bauen wird.
„Wartezeiten auf einen Facharzttermin sind für zu viele Versicherte ein Problem“,
stellte Warken fest. Finanzielle Anreize in der Ampel-Koalition hätten die Terminsituation beim Facharzt nicht verbessert. Daher soll die vom Hausarzt festzustellende Dringlichkeit über die Wartezeit bis zum Facharzttermin entscheiden. Die Entscheidung darüber, ob ein Termin beim Urologen dann dringlich ist und auch die Länge der Wartezeit werden dann nicht mehr im Verantwortungsbereich des Urologen liegen, sondern von der Entscheidung des Hausarztes bzw. der KI-gesteuerten Einstufung abhängen. Damit aber gehen Steuerungskompetenz und betriebswirtschaftliche Gestaltungsfreiheit der freiberuflichen urologischen Praxis verloren oder werden zumindest eingeschränkt. Auch hier gilt also wieder: Fremdbestimmung wird Freiberuflichkeit einschränken.
Knackpunkt 3: das Honorar
Als gesetzt kann gelten, dass die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium in der Gesetzlichen Krankenversicherung Geld einsparen wollen bzw. müssen. Das wird viele Player im Gesundheitssystem treffen, aber mit Sicherheit auch die ambulante Versorgung. Durch Primärsteuerung soll Komplexität reduziert und Behandlung preiswerter gemacht werden. Mit medizinischer Qualität hat das nichts zu tun; es geht um Finanzmanagement. Es wird also wohl auch eine Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs geben müssen, da Patientenpfade verändert werden. Außerdem werden Honoraverluste im vertragsärztlichen Bereich eher die Fachärzte treffen als die Hausärzte, die vielleicht bis auf einige Großstädte wie Hamburg und Berlin nur marginal veränderte Honorarmengen zu erwarten haben.
Die wirtschaftliche Lage einer urologischen Praxis wird also in der Primärversorgung wohl in größerem Maß vom Anteil der privatmedizinischen GOÄ-Leistungen sowie der transsektoralen Hybrid-DRG-Einkünfte abhängen. Das aber setzt medizinische und wirtschaftliche Anpassungsprozesse voraus, die für viele urologische Praxen nicht leicht sein werden. Diese Urologinnen und Urologen werden viel Unterstützung durch die urologischen und nicht urologischen Verbände und Institutionen haben müssen, um die Herausforderungen zu meistern.
Es grüßt Sie herzlich, Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum



