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UroSkop: Neues Jahr, neue Regeln – was 2025 für Urologinnen und Urologen bringt

UroSkop: Neues Jahr, neue Regeln – was 2025 für Urologinnen und Urologen bringt

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Erschienen in: UroForum

Zum Start möchte ich Ihnen ein gutes und gesundes neues Jahr wünschen! Gleich am 23. Februar steht mit der Bundestagswahl ein erstes Highlight im Kalender. Aber auch sonst bringt der Jahreswechsel allerlei Neues – hier ein knapper Überblick.

Auf einer guten Seite finden Sie hier kurz und knapp die relevantesten Neuerungen für 2025. (Quelle: Pixabay)
Auf einer guten Seite finden Sie hier kurz und knapp die relevantesten Neuerungen für 2025. (Quelle: Pixabay)

Ein neuer Orientierungswert

Der Orientierungswert zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, also der Preis für einen Punktwert im EBM, liegt jetzt bei 12,3934 Cent.

Elektronische Patientenakte

Am 15. Januar, also in einer Woche, soll die elektronische Patientenakte (ePA) mit Opt-out-Verfahren in den drei Modellregionen Franken, Hamburg und in Teilen Nordrhein-Westfalens starten. Die Bereitstellung der ePA durch die Krankenkassen, ihre inhaltliche Befüllung sowie die Zugriffe auf die gespeicherten ePA-Daten sollen grundlegend vereinfacht werden. Wer dies nicht möchte, kann auch weiterhin jederzeit widersprechen. Der Termin für die bundesweite Einführung wird dann von der Tatsache abhängen, ob die ePA in den Modellregionen funktioniert. Die Gebührenordnungsposition 01648 im EBM zur sektorenübergreifenden Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) hat der Bewertungsausschuss um ein Jahr verlängert. Die GOP gilt nun bis 31. Dezember 2025 und beinhaltet 89 Punkte oder 11,03 Euro zum Orientierungswert 2025. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Höhere Personalkosten für MFA

Der neue MFA-Gehaltstarifvertrag gilt zwei Jahre und führt zum 1. Januar 2025 zu einer Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 %. Weitere 3,4 % Steigerung wird es 2026 geben. Die Tarifstufe ab dem 29. Berufsjahr wird 2026 verändert und gilt dann für MFA mit 29 bis 32 Berufsjahren. Eine neue Stufe gilt für MFAs ab 33 Berufsjahren und ist zeitlich unbegrenzt.

Krankenhausreform

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz markiert eine radikale Abkehr vom bisherigen Vergütungssystem in der stationären Versorgung. Qualität und Spezialisierung werden belohnt, die flächendeckende Versorgung durch Zuschläge gefördert. Der Umbau beginnt bereits 2025 und wird schrittweise scharfgestellt, wenn die Bundesländer bis Ende 2026 Krankenhäusern Aufgabenbereiche (Leistungsgruppen) zuweisen und 2027 bis 2028 das Finanzierungssystem umgestellt wird. In Abstimmung mit der Bundesärztekammer beginnt die wissenschaftliche Erprobung eines Personalbemessungsinstruments für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus. Um den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, erfolgen Maßnahmen zur Entbürokratisierung. So werden Prüfverfahren harmonisiert und vereinfacht. Die Prüfintervalle für Strukturprüfungen können auf drei Jahre verlängert werden. Auch bei anlassbezogenen Einzelfallprüfungen wird der bürokratische Aufwand reduziert. Pflegeentlastende Maßnahmen werden pauschal anerkannt. Die Kosten der Krankenhäuser aus Tarifsteigerungen werden einschließlich der bereits 2024 wirksam gewordenen Tarifsteigerungen für alle Beschäftigtengruppen voll refinanziert. Bei der Ermittlung der Obergrenze für den jährlichen Anstieg der Krankenhausvergütungen wird, anstelle des anteiligen Orientierungswerts, nun der volle Orientierungswert zu Grunde gelegt. Damit ergeben sich für die Krankenhäuser Steigerungsmöglichkeiten bei den Einnahmen im stationären Bereich.

Umstrukturierung im Labor-Honorar

Ziel der Laborreform ist eine Umstrukturierung im Honorar, die „leistungsbedarfsneutral“ erfolgen soll. Höhere Pauschalen für Logistik und Arzthonorar werden mit Kürzungen bei den Leistungen verrechnet. Die neue GOP 40089 finanziert die Bereitstellung von Entnahmematerial (95 Cent) vor allem für das Allgemeinlabor. Die GOP 40090 (95 Cent) kommt für viele Präventionsmaßnahmen sowie für Humangenetik, Pathologie, MRSA-Diagnostik und Speziallabor sowie als Zuschlag zur GOP 40090 hinzu. Die GOP 40091 (1,98 Euro) ist für Proben zum direkten Erregernachweis bestimmt. Als neu geschaffene Pauschalen für Order-/Entry-Systeme dienen die GOP 40092 (0,60 Euro, für die Bereitstellung eines Systems oder eines Moduls zur digitalen Auftragserteilung und -nachverfolgung, in Laborleistungen aus dem Bereich der Früherkennung, Speziallabor, Humangenetik, Pathologie und MRSA-Diagnostik) sowie die GOP 40093 (0,30 Euro) für weitere Leistungen aus dem EBM-Kapitel II.1, v. a. Prävention. Veränderungen gibt es auch bei den Transportkostenpauschalen. Die Zuschläge zu den Grundpauschalen (GOP 40100, 01699 und 12230) werden gestrichen. Stattdessen gibt es die Kostenpauschalen GOP 40094 (2,80 Euro) für die Bereitstellung von Versandmaterial und den Transport und die Übermittlung der Ergebnisse sowie die GOP 40095 (1,05 Euro) für Versandmaterial und Transport bei weiteren Leistungen aus dem EBM-Kapitel II.1).

Gehaltszuschuss für Ärzte in Weiterbildung

Der monatliche Gehaltszuschuss der geförderten Weiterbildung für Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) steigt ab Januar um 400 Euro. Damit erhöht sich der Förderbetrag je Vollzeitstelle von bisher 5.400 auf dann 5.800 Euro.

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung

Parallel zu den in vielen gesetzlichen Krankenversicherungen stark angestiegenen Zusatzbeiträgen wurde auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung am 1. Januar erneut angehoben. Sie liegt dann im Monat bei 5.512,50 Euro und im Jahr bei 66.150 Euro. Die Grenze einer gesetzlichen Pflichtversicherung wurde auf 73.800 Euro jährlich bzw. 6.150 Euro monatlich angehoben. Der GKV-Zusatzbeitrag liegt im Schnitt bei 2,5%. Der allgemeine Beitragssatz beträgt noch 14,6%.

Zulassung für Digitale Gesundheitsanwendungen

Seit Jahresbeginn müssen Hersteller die Informationssicherheit digitaler Gesundheitsanwendungen nicht mehr in einem aufwändigen Verfahren durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüfen lassen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt in Zukunft ein Zertifikat über die Erfüllung der Anforderungen an die Informationssicherheit aus. Das soll weniger bürokratisch sein.

Showdown für Windows 10

Niedergelassene Urologinnen und Urologen sollten unbedingt einen Blick in ihre Praxis-Betriebssysteme werfen. Wer dort auf Microsoft Windows 10 stößt, sollte handeln. Microsoft wird ab dem 14. Oktober 2025 keine kostenlosen Updates für Windows 10 mehr bereitstellen. Auch kostenpflichtige Updates werden bald nicht mehr zur Verfügung stehen.

Ihr

Franz-Günter Runkel
Chefreporter UroForum

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