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Entbudgetierung hausärztliches Honorar: Blockbuster für geriatrische Versorgung

Aerztliche Fachkraft erklaert einer aelteren Person Behandlungsschritte waehrend eines Beratungsgespraechs

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Entbudgetierung hausärztliches Honorar: Blockbuster für geriatrische Versorgung

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mgo medizin Redaktion

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6 MIN

Erschienen in: Der Allgemeinarzt

Die Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars markiert einen Wendepunkt in der deutschen Gesundheitsversorgung. Seit dem 1. Oktober 2025 profitieren Hausärzte von neuen Abrechnungsmöglichkeiten, die insbesondere die geriatrische Betreuung deutlich attraktiver machen. Dieser Artikel zeigt, wie Hausarztpraxen die neuen Regelungen optimal nutzen und ihre Patienten über 70 Jahre besser versorgen können.

Warum die Bundesregierung die Entbudgetierung eingeführt hat

Die Bundesregierung hat die Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars damit begründet, dass die „finanzielle Attraktivität der Ausübung einer allgemeinärztlichen Tätigkeit angesichts des Verantwortungsumfangs in der hausärztlichen Versorgung im Vergleich zur Tätigkeit anderer Facharztgruppen als vergleichsweise gering” angesehen werden kann. Dies äußert sich in größer werdenden Problemen bei der Nachbesetzung hausärztlicher Arztsitze.

Mit der Maßnahme soll deshalb die hausärztliche Versorgung auch künftig flächendeckend gewährleistet werden.

Starke Worte erfordern konkrete Taten

Das sind starke Worte, denen nun aber auch Taten der Betroffenen folgen müssen. Die Frage ist nur: Wo kann hier der „Hebel” angesetzt werden?

Die Versicherten- und Chronikerpauschalen, die gut zwei Drittel des hausärztlichen Honorars ausmachen, wurden bereits in der Vergangenheit in den meisten Kassenärztlichen Vereinigungen zu 100 Prozent bezahlt. Die beiden neuen Leistungen, die mit den klangvollen Namen Vorhaltepauschale und Versorgungspauschale antreten, hat der Gesetzgeber mit der Auflage versehen, dass sie zu keinem Mehrhonorar führen dürfen. Die Hausbesuche wiederum werden nun zwar in Euro bezahlt, sind aber immer noch so niedrig bewertet, dass selbst dadurch kaum die Gestehungskosten für deren Umsetzung gewährleistet sind.

Es empfiehlt sich deshalb, alle Leistungen im entbudgetierten Abschnitt IIIa des EBM genauer unter die „Lupe” zu nehmen.

Geriatrische Versorgung wurde bisher vernachlässigt

Erhebungen des statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen, dass Personen über 70 Jahre die Gruppe mit der höchsten Inanspruchnahme hausärztlicher Leistungen sind. Schätzungsweise 20 bis 25 Prozent des Patientenstamms einer typischen hausärztlichen Praxis entfallen auf diese Alterskohorte.

Versorgungsgrad in Zahlen

In einer durchschnittlich großen deutschen Hausarztpraxis werden im Jahr 2026 voraussichtlich im Durchschnitt zwischen 200 und 300 Patienten im Alter von 70 Jahren oder älter betreut werden müssen. Als repräsentativ für den Versorgungsgrad geriatrischer Patienten kann im hausärztlichen Bereich der Ansatz der GOP 03360 und 03362 angesehen werden. In der aktuellen Anzahl- und Summenstatistik einer Beispiels-KV wird die GOP 03360 bei 3770 Hausärztinnen und Hausärzten nur von 615 Praxen überhaupt und unter 1 Prozent angesetzt. Bei der GOP 03362 sind es immerhin 1932 Praxen, aber auch nur eine Ansatzhäufigkeit von 7 Prozent je Praxis.

Fehlende finanzielle Attraktivität als Hauptursache

Diese Diskrepanz zum tatsächlichen Bedarf ist aber nicht mit einer Unterversorgung dieser Patientengruppe zu erklären, sondern mit der fehlenden finanziellen Attraktivität.

GOP 03360 und 03362 wurden am 1. Juli 2013 in den EBM aufgenommen, ohne dass der „Hausarzttopf” mit dem zu erwartenden zusätzlich erforderlichen Finanzvolumen ausgestattet wurde. Als Konsequenz haben die meisten KVen diese Leistungen in ein sogenanntes QZV „gezwängt” und nur mit einem kaum wahrnehmbaren Punktwert vergütet.

Im seit 1. Oktober 2025 entbudgetierten EBM schlagen diese Leistungen nun aber mit 14,40 Euro (GOP 03360) bzw. 22,17 Euro (GOP 03362) zu Buche. Eine Abrechnung der traditionell in Hausarztpraxen qualitativ hochwertigen geriatrischen Versorgung ist nun definitiv gewährleistet.

So kann die Geriatrie im Praxisalltag umgesetzt werden

Ausgangspunkt für die Identifikation der betroffenen Patienten ist das Lebensalter (70+) und ein vorhandener Pflegegrad oder alternativ eine typisch geriatrische Symptomatik.

Testverfahren zur Dokumentation

Letztere kann durch den Einsatz von Testverfahren dokumentiert werden, wie:

  • Barthel-Index
  • Timed Up and Go (TUG)-Test
  • Stuhlaufstehtest (Chair Rise-Test)

Damit ist der Leistungsinhalt der GOP 03360 erfüllt und die Leistung kann bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Damit wird zugleich aber die Voraussetzung für den einmaligen Ansatz der GOP 03362 in jedem Quartal geschaffen, was angesichts der zuvor geschilderten Honorierungssystematik allein schon den Fallwert bei den betreffenden Patienten um 22,17 Euro anhebt.

Fallbeispiel aus der Praxis

Der 72-jährige Patient ist seit vielen Jahren in hausärztlicher Betreuung. Er leidet an:

  • Herzinsuffizienz NYHA II
  • Mittelgradigem Hypertonus
  • Nicht-insulinpflichtigem Diabetes mellitus Typ II

Er kommt in Begleitung seiner Tochter in die Sprechstunde, weil er nach deren Aussage seit einigen Monaten kognitive Störungen und eine signifikante Fallneigung entwickelt hat.

Diagnostisches Vorgehen

Da der Patient regelmäßig im Rahmen des DMP Diabetes II und KHK untersucht wurde, wird zunächst nur ein Barthel-Index erfasst und ein Timed „Up & Go” + Chair Rise-Test im Rahmen eines geriatrischen Basisassessments durchgeführt.

Wegen des Verdachtes auf eine beginnende Demenz soll der Patient einem Neurologen vorgestellt werden, weshalb innerhalb von 2 Wochen ein Termin vereinbart wird.

Mögliche Abrechnung der Leistungen

In der folgenden Tabelle sind die Leistungen aufgeführt, die im Rahmen der geschilderten zwei Kontakte in Rechnung gestellt werden können:

Tabelle 1: Diese Leistungen könnten abgerechnet werden

Erster Kontakt:

EBMLegendeEuro
03004Versichertenpauschale (VP) im 72. Lebensjahr, einmal im Behandlungsfall18,86
03040Vorhaltepauschale (wird von KV in Abhängigkeit von der Erfüllung weiterer Kriterien zugesetzt), einmal im Behandlungsfall16,31
03220Zuschlag zu der VP für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung, einmal im Behandlungsfall16,56
03360Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment, zweimal im Krankheitsfall14,40
03230Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist, je vollendete 10 Minuten16,31
SUMME82,44

Zweiter Kontakt:

EBMLegendeEuro
03221Zuschlag zu der GOP 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung, einmal im Behandlungsfall5,10
03362Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex, einmal im Behandlungsfall22,17
03008Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der GOP 03000 für die Vermittlung eines aus medizinischen Gründen dringend erforderlichen Behandlungstermins16,69
03230Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist, je vollendete 10 Minuten16,31
SUMME82,44

Gesamthonorar und Hochrechnung

Das Gesamthonorar bei diesem Fall beträgt somit 142,71 Euro oder bei beispielsweise 200 Fällen 28.542 Euro.

Dabei werden alle gezeigten Leistungen mit der angegebenen Eurosumme vergütet. Ausgenommen ist lediglich (weiterhin) das Honorar bei der GOP 03230, das auf ein „inneres” Budget von 64 Punkten pro Fall begrenzt ist.

Weitere Abrechnungsmöglichkeiten bei Demenz

Im Rahmen der Demenzdiagnostik könnte auch die GOP 03242 (Testverfahren bei Demenzverdacht) bis zu dreimal im Behandlungsfall zum Ansatz kommen, allerdings nicht im gleichen Quartal, in dem die GOP 03360 oder 01613 berechnet wurden.

Fazit: Chancen der Entbudgetierung nutzen

Die Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars bietet Hausarztpraxen erstmals die Möglichkeit, geriatrische Leistungen angemessen zu vergüten. Durch die systematische Identifikation geeigneter Patienten und die konsequente Anwendung der GOP 03360 und 03362 lassen sich sowohl die Versorgungsqualität als auch die wirtschaftliche Situation der Praxis deutlich verbessern.

Autor: Dr. med. Gerd W. Zimmermann

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