Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat mit seinem 15-Punkte-Plan eine Blaupause für ein bundesweites Primärversorgungssystem vorgelegt. Im Zentrum stehen die hausärztliche Primärversorgungspraxis und die digitale Ersteinschätzung als zentrale Steuerungselemente. Doch während die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) als bewährtes Modell gilt, zeigen Debatten in den sozialen Medien: Die praktische Umsetzung birgt erhebliche Herausforderungen in der Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten.
Hausarztzentrierte Versorgung als erprobtes Modell
Eine Blaupause für ein bundesweites Primärversorgungssystem in der ambulanten Medizin ist der neue 15-Punkte-Plan des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS). Die telefonische bzw. digitale Ersteinschätzung und die hausärztliche Primärversorgungspraxis sind die Eckpfeiler der Patientensteuerung im NRW-Modell. Ein Blick ins Netz zeigt jedoch: So schön die Theorie klingt, so hoch sind die Hürden der praktischen Umsetzung. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) betrachten die Vorsitzenden der Hausärztinnen- und Hausärzteververbände Nordrhein und Westfalen-Lippe, Elke Cremer und Lars Rettstadt, als erprobtes Modell für eine Primärarztversorgung.
Die Rolle der Primärversorgungspraxis
Damit Patienten von einer koordinierten Versorgung profitieren, soll künftig eine Primärversorgungspraxis (PVP) die Steuerung der Behandlung übernehmen. „Dies muss verbindlich festgelegt sein. Die Rolle der PVP kommt hausärztlichen Praxen zu. Dort wird die Verantwortung für den Versorgungspfad verankert”, unterstreicht das Ministerium. Durch die freie Entscheidung für eine Praxis erhalten Patienten die Zusicherung einer optimalen Navigation durch das Gesundheitssystem.
Versprechen: Keine zusätzliche Bürokratie
„Bei der Einführung eines solchen Verfahrens darf keine zusätzliche Bürokratie entstehen”, verspricht das MAGS. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) dient als Orientierungspunkt für den NRW-Entwurf.
G-BA soll den Versorgungsauftrag der Primärversorgungspraxis definieren
Als gesetzliche Maßnahme schlägt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die „Anpassung des SGB V (§§ 27, 73b SGB V) zur gesetzlichen Verankerung der PVP” vor. Ein funktionierendes Primärversorgungssystem bedarf einer klaren und rechtsverbindlichen Festlegung des Versorgungsauftrages der PVP.
Aufgaben des gemeinsamen Bundesausschusses
„Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss hierfür einen verbindlichen Rahmen erarbeiten, der neben den zentralen Aufgaben der medizinischen Versorgung zusätzliche Aufgaben wie z. B.:
- Beratende Tätigkeiten
- Schnittstellensteuerung
- Koordination von Terminen
berücksichtigt”, regt Laumann an.
Medizinisch begründete Wartezeiten
Das System soll zudem sicherstellen, dass die weitere Versorgung in der medizinisch angemessenen Frist erfolgt. Die Wartezeit auf einen Termin soll also medizinisch bedingt sein und nicht betriebswirtschaftlich oder berufspolitisch.
„Nicht warten, starten!”
Auf große Zustimmung trifft das Laumann-Papier erwartungsgemäß bei den Hausärztinnen- und Hausärzte-Verbänden in Nordrhein und Westfalen-Lippe. „In dem 15-Punkte-Papier, das das NRW-Gesundheitsministerium vorgestellt hat, bekennt es sich klar zur zentralen Position der hausärztlichen Praxen mit ihren qualifizierten Teams im Gesundheitssystem. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV), die wir im Hausärztinnen- und Hausärzteverband etabliert haben und bereits seit Jahren erfolgreich vorleben, dient dabei als Vorbild für die geplante Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems”, erklären die Vorsitzenden Elke Cremer (Nordrhein) und Lars Rettstadt (Westfalen-Lippe).
HZV als Vorbild für Patientensteuerung
„Der Vorstoß des NRW-Gesundheitsministeriums zeigt: Wer Patienten-Steuerung will, setzt auf die HZV”, so Cremer und Rettstadt. „Wir wünschen uns daher ein klares Bekenntnis zur Hausarztzentrierten Versorgung und zur Nutzung der bestehenden Strukturen. Hier gilt das Motto: Nicht warten, starten!”
Zentrale Forderungen im Gesamtkonzept verankert
„Wir freuen uns, dass unsere Impulse für eine zukunftssichere Gestaltung der ambulanten Versorgung aufgenommen wurden und unsere zentralen Forderungen in das Gesamtkonzept eingeflossen sind. Etwa, dass die Rolle der Primärversorgungspraxis der hausärztlichen Praxis zukommt”, so Rettstadt. „Hier wird eine strukturierte Ersteinschätzung vorgenommen, hier findet qualitativ hochwertige medizinische Versorgung statt und von hier wird, wenn erforderlich, die Weiterbehandlung in fachärztlichen Praxen koordiniert.”
Hohe Akzeptanz der HZV in NRW und bundesweit
75 % der Versicherten in NRW haben eine feste Hausarztpraxis und rund zwei Millionen Patientinnen und Patienten haben sich entschieden, an der Hausarztzentrierten Versorgung als freiwilligem Primärversorgungssystem teilzunehmen. Bundesweit sind es sogar rund elf Millionen, erläutert Rettstadt die Akzeptanz des Systems.
Bewährtes System seit 16 Jahren
Der Hausärzteverband kann den Startschuss zur Primärversorgung kaum abwarten. „Wir stehen bereit und können sofort loslegen. Denn während viele der im Konzeptpapier des Gesundheitsministeriums skizzierten Strukturen noch gar nicht existieren bzw. erst massiv auf- und ausgebaut werden müssen, gibt es mit der Hausarztzentrierten Versorgung (…) bereits ein funktionierendes Primärversorgungssystem, das sich seit 16 Jahren bewährt”, betont Elke Cremer.
Stärkung der Teampraxisstrukturen
Auch die Idee einer Stärkung der Teampraxisstrukturen deckt sich mit den Konzepten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes: „Wir setzen schon lange auf die Weiterqualifizierung unserer Praxisteams, etwa zu:
- Versorgungsassistentinnen und -assistenten in der Hausarztpraxis (VERAH)
- Akademisierten Primary Care Managerinnen und Managern (PCM)
Sie sind zentraler Bestandteil unseres HÄPPI-Konzeptes, das für Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung interprofessionell steht und auf Delegation, Kooperation und eine sinnvolle und entlastende Digitalisierung setzt”, erklärt Elke Cremer.
Viel Sand im Räderwerk der Versorgung
In der Theorie scheint es nur noch politischer Beschlüsse und gesetzlicher Novellierung zu bedürfen, um die Primärversorgung in Deutschland zu starten. In den Sozialen Medien fand allerdings kürzlich eine Debatte über die interdisziplinäre Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten statt. Sie zeigte, dass nicht alles in der Praxis Gold ist, was in der Theorie der Politik glänzt.
Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten unter Druck
Ob Tischtücher und Gesprächsfäden zwischen Haus- und Fachärzten endgültig zerschnitten sind, fragte z. B. Dr. Hans G. (Name geändert) aus Baden-Württemberg. Eine gute Versorgung sei nur dann möglich, wenn Medizin ein „Mannschaftsspiel” sei. In der praktischen Kooperation aber dominierten oft:
- Eigeninteressen
- Gegenseitige Herabsetzung
Gegenseitige Anerkennung und Austausch auf Augenhöhe seien wichtig für das Funktionieren einer primärärztlichen Kooperation zwischen Hausarzt und Facharzt.
Zweifel an kardiologischer Erstbefundung
Der Allgemeinarzt Prof. Jürgen M. (Name geändert) aus Nordrhein-Westfalen sieht auch auf hausärztlicher Seite Probleme. Nicht indizierte Überweisungen bzw. nicht erkannte Akutprobleme würden sich sehr oft unter der General-Überweisung „Kardiologische Erkrankung” verbergen.
Fehlsteuerung durch unzureichende Erstbefundung
Im ersten Fall gehe es um eine Fehlsteuerung aufgrund unzureichender Erstbefundung, die ja gerade im Primärarztsystem vermieden werden soll. Im zweiten Fall hätte die finale Diagnose ACS mit Herzinfarkt eine unmittelbare stationäre Einweisung verlangt. Stattdessen müsse der objektive Notfall zunächst den Umweg über den Kardiologen nehmen, bevor er ins Krankenhaus überwiesen wird. Sein Fazit: „Outsourcing ist kein Ersatz für sachorientierte Diagnose und Terminierung.” Die Hauptziele müssten die „möglichst effektive Nutzung der Ressourcen bei gleichzeitig begrenzten Kapazitäten” sein. Unbedingt seien „Fehllokalisationen” zu vermeiden.
Probleme auf fachärztlicher Seite
Aber auch auf der Seite der Fachärzte sieht Prof. M. Probleme. Einerseits bestehen keine Terminkapazitäten für Patienten ohne den Status des Hausarztvermittlungsfalls oder eines Notfalls. Andererseits führte die Beschränkung auf Hausarztvermittlungsfälle zum Vorwurf des „Abrechnungsbetruges” gegen den Hausarzt, weil Patienten ohne den Status „Hausarztvermittlungsfall” zum Hausarzt zurückverwiesen würden.
MVZ-Hausse erschwert patientenorientierte Behandlung
Michael W. (Name geändert) aus dem Harz befürchtet, dass die aus dem Boden schießenden Medizinischen Versorgungszentren die kollegiale und patientenorientierte Zusammenarbeit zunehmend schwerer machen. Die Rendite der Behandlung habe in MVZs überragende Bedeutung, sodass individuelle Fallbehandlungen nicht mehr möglich seien. Zudem seien MVZ-Ärzte oft angestellt. Dadurch seien:
- Überstunden ausgeschlossen
- Behandlung anonymisiert
Faktisch lohne sich „Mehrleistung” fachärztlich nicht wirklich, da die Budgetierung hier enge Grenzen setze. Von der Theorie bis zur funktionierenden Praxis ist es noch ein weiter Weg.
Autor: Franz-Günter Runkel



