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Krankenhausreform: DDG fordert verbindliche Mindeststandards für Fachpersonal und Weiterbildung

Krankenhausreform: DDG fordert verbindliche Mindeststandards für Fachpersonal und Weiterbildung

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Erschienen in: diabetes heute

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat anlässlich der Verbände-Anhörung zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) am 21. August 2025 erneut klare Forderungen für die Zukunft der stationären Diabetesversorgung gestellt. Im Zentrum steht die dringend notwendige Stärkung der diabetologischen Expertise in allen relevanten Leistungsgruppen – ein Thema, das für Diabetologen und alle im Krankenhaus tätigen Fachkräfte von zentraler Bedeutung ist.

Rund 20 Prozent aller Krankenhauspatienten in Deutschland leiden an Diabetes mellitus – etwa drei Millionen Menschen jährlich. Für diese Patientengruppe ist eine qualitativ hochwertige, kontinuierliche Versorgung während des stationären Aufenthalts essenziell, um Komplikationen zu vermeiden und Behandlungserfolge zu sichern.

Forderungen der DDG im Überblick

1. Verbindliche Anerkennung der Zusatzweiterbildung Diabetologie

  • Die DDG fordert, dass die Zusatzweiterbildung Diabetologie (z.B. durch Ärztekammern oder die DDG) in den Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Komplexe Endokrinologie/Diabetologie“ verbindlich anerkannt wird.
  • Hintergrund: Derzeit gibt es bundesweit etwa 4.300 Internistinnen und Internisten mit diabetologischer Zusatzweiterbildung, aber nur rund 300 Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie. Eine Beschränkung auf letztere gefährdet die Versorgung und Weiterbildung im Fach.

2. Stärkung des Fachpersonals mit Diabetes-Expertise

  • Die DDG fordert, dass mindestens eine Gesundheitsfachkraft mit diabetologischer Qualifikation (z.B. Diabetesberaterin DDG) verpflichtend in die Klinikstrukturen integriert wird.
  • Aktuell sind bundesweit über 6.000 Diabetesberater:innen DDG, mehr als 9.000 Diabetesassistent:innen DDG sowie über 4.000 Fuß- und Wundassistent:innen DDG tätig. Ihre Einbindung verbessert nachweislich die Versorgungsqualität und senkt Komplikationsraten.

3. Kooperationen sichern Versorgung, besonders im ländlichen Raum

  • Die DDG spricht sich für verpflichtende Kooperationsverträge mit diabetologischen Schwerpunktpraxen aus, um auch in kleineren oder ländlichen Kliniken eine qualitätsgesicherte Versorgung zu gewährleisten.

4. Weiterbildung strukturell und finanziell absichern

  • Nur wenn die Weiterbildung in den Klinikstrukturen fest verankert und finanziell gesichert ist, kann der Nachwuchs für die Diabetologie gewonnen werden. Die Vorhaltepauschalen müssen sprechende Medizin und Beratungsberufe angemessen berücksichtigen.

Offene Fragen der Reform

Die DDG kritisiert, dass die aktuelle Berechnung der Vorhaltevergütung im Referentenentwurf des BMG keine evidenzbasierte Grundlage hat und auf nicht-repräsentativen Zahlen basiert. Dies könnte qualifizierte Zentren finanziell benachteiligen und die Versorgungsqualität gefährden.

Ausblick

Die DDG sieht die laufenden Diskussionen als Chance für eine zukunftsfähige Krankenhausreform und wird den Prozess weiterhin konstruktiv begleiten. Ziel bleibt, die Versorgung aller Patientinnen und Patienten mit Diabetes in den Mittelpunkt zu stellen.


Quelle und weitere Informationen:

Bilderquelle: ©HNFOTO – stock.adobe.com

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