Beim 66. DGP-Kongress in München stand das Lungenkrebs-Screening als neue Kassenleistung im Fokus. In einem Lilly-Symposium diskutierten Expert*innen Chancen und Hürden des Verfahrens für Risikopatient*innen mit langer Rauchhistorie – und waren sich einig: Das Screening kann ein Meilenstein für frühe, kurativ intendierte Therapien werden.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) zählt zu den häufigsten und zugleich therapeutisch komplexesten Krebsarten [1,2]. Trotz enormer Fortschritte in der präzisionsonkologischen Behandlung und steigenden
5-Jahres-Überlebensraten, bleibt die Prognose in vielen Fällen ungünstig. Der simple Grund: Noch immer werden Lungentumore meist erst im fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert [1,2]. Ziel ist es, die Tumoren so früh wie möglich zu entdecken, sodass eine kurative Behandlung möglich sein kann, so der einhellige Tenor der Expert*innen beim Symposium.
Lungenkrebs-Screening ab sofort Kassenleistung
Das seit April 2026 mögliche, risikobasierte Lungenkrebs-Screenings für gesetzlich Versicherte mit langjähriger Tabakexposition kann entscheidend zum Erreichen dieses Ziels beitragen: Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben Personen im Alter von 50 bis 75 Jahren von nun an alle 12 Monate Anspruch auf ein Lungenkrebs-Screening mittels Niedrigdosis-Computertomografie (LDCT) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Voraussetzung hierfür müssen die Risikokriterien eines Zigarettenkonsums von mindestens 15 Packungsjahren innerhalb von 25 Jahren erfüllt sein, wobei eine Rauch-Unterbrechung in dieser Zeit höchstens 10 Jahre angedauert haben darf [3].
Die Früherkennung auf dem Weg zur Umsetzung
Die Eignungsprüfung und Aufklärung der Betroffenen erfolgt über entsprechend qualifizierte, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Allgemeinmediziner*innen, Internist*innen oder Arbeitsmediziner*innen [1,3]. Das LDCT-Screening wird von niedergelassenen Radiolog*innen durchgeführt, die neben einer speziellen Fortbildung die Genehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung benötigen [3]. Nach Vorstellung der Fachgesellschaften sollte dies in Form regionaler Screening-Einheiten erfolgen [4]. Diese sollen im Bedarfsfall mit Radiolog*innen eines auf Lungenkrebs spezialisierten Zentrums zur Zweitbefundung kooperieren. Je nach Schwere des radiologischen Befunds – standardisiert anhand der Lung-RADS-Klassifikation von 2022 – soll so eine bestmögliche Versorgung durch weitere diagnostische Abklärung und interdisziplinäre Betreuung sichergestellt werden [4]. Um das Testverfahren dauerhaft zu etablieren, gilt es aus Sicht der Expert*innen noch verschiedene Hürden zu überwinden, wie etwa derzeit noch fehlende Strukturen oder die Adhärenz bei der wiederholend durchzuführenden Untersuchung. In einem waren sich jedoch alle einig, dass der Nutzen des LDCT-Screenings die Risiken überwiegt und die Lungenkrebstherapie hierdurch revolutioniert werden kann.
Lungenkrebs-Screening ermöglicht „Stage Shift“
Dieser Nutzen ergibt sich aus der Chance, die Lungenkrebsdiagnose in einem möglichst frühen Stadium der Erkrankung stellen zu können. Den Betroffenen würde so ein frühzeitiger Zugang zu einer effektiveren Behandlung ermöglicht werden. Es befinden sich immer mehr Therapien – beispielsweise solche, die auf das KRAS-Onkogen abzielen – in der klinischen Entwicklung, die für eine Behandlung früher Krankheitsstadien in Frage kommen [5]. Für einen optimalen Therapieerfolg sind die frühe Diagnosestellung und die frühzeitige molekulargenetische Testung entscheidend [6].
Originalpublikationen:
[1] S3-Leitlinie „Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms“; Stand: April 2025; AWMF-Registernummer: 020-007OL; https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/lungenkarzinom/ (letzter Aufruf: 25.03.2026)
[2] Griesinger F, et al. Onkopedia Leitlinie „nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC)”; Stand:April 2025; https://www.onkopedia.com/de/onkopedia/guidelines/lungenkarzinom-nicht-kleinzellig-nsclc/@@guideline/html/index.html (letzter Aufruf: 25.03.2026)
[3] Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung vom 15. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 162)
[4] Blum TG, et al. Positionspapier. Pneumologie; 2024;78(1):15-34
[5] Voruganti T, et al. Am Soc Clin Oncol Educ Book; 2025;45(3):e472804
[6] Lindeman NI et al. J Thorac Oncol. 2023; 18(4): 341–359
Quelle: Pressemitteilung von Lilly vom 09.04.2026



