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BVA rät zu Glaukomscreening

Fundusaufnahme einer Glaukompapille

BVA rät zu Glaukomscreening

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Ophthalmologie

Glaukom

3 MIN

Erschienen in: CONCEPT Ophthalmologie

Über Wissenswertes zum Glaukom informiert eine aktuelle Pressemitteilung des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V (BVA) die Öffentlichkeit. Betont wird, wie wichtig eine frühe Diagnose der Augenerkrankung ist. Entsprechend der AWMF-Leitlinie rät der BVA daher allen Menschen ab 40 Jahren zu einem regelmäßigen augenärztlichen Glaukomscreening.

Der BVA schreibt: Unter dem Begriff Glaukom – umgangssprachlich auch unter „Grünem Star“ bekannt – werden verschiedene Erkrankungen zusammengefasst, die eines gemeinsam haben: Der Sehnerv wird chronisch und fortlaufend geschädigt, was unbehandelt zur Erblindung führt. Weltweit ist das Glaukom die zweithäufigste Erblindungsursache. Besonders gefährlich ist hierbei, dass die Krankheit oft unbemerkt bleibt. Eine frühzeitige Diagnose kann aber vor vermeidbarer Erblindung schützen.

Betroffene eines Glaukoms erleben zunächst kaum Einschränkungen im zentralen Sehen, dafür jedoch im peripheren Sichtfeld. Werden diese Einschränkungen ärztlicherseits festgestellt, ist die Krankheit bereits fortgeschritten und die Sehnerven unwiderruflich geschädigt. Bei rechtzeitiger Diagnose ist jedoch eine erfolgreiche Behandlung mit Erhalt der Sehkraft möglich.

Bei chronischen Erkrankungen auch an die Augen denken

Gefährdet, an einem Glaukom zu erkranken, sind unter anderem Menschen, die regelmäßig bestimmte Medikamente (z.B. Kortison) einnehmen müssen sowie Personen, in deren nahen familiären Umfeld bereits Fälle bekannt sind. Starke Kurzsichtigkeit stellt ebenso wie chronische Erkrankungen, zum Beispiel Diabetes mellitus ein erhöhtes Risiko dar. Darüber hinaus erhöht sich mit steigendem Lebensalter auch das Risiko für ein Glaukom. Der Hauptrisikofaktor ist allerdings ein erhöhter Augeninnendruck.

Glaukom: Sammelbegriff für verschiedene Erkrankungen

Der Sammelbegriff Glaukom umfasst verschiedene Erkrankungen, z.B. das primäre Offenwinkelglaukom, das Sekundärglaukom, oder auch das Engwinkelglaukom. Ein erhöhter Augeninnendruck spielt oft eine zentrale Rolle: Er belastet die Nervenfasern, die in der Folge absterben. Es droht schlimmstenfalls eine Erblindung.

Doch ein erhöhter Augeninnendruck allein ist kein verlässliches Indiz für ein Glaukom. Ein so genanntes „Normaldruckglaukom“ (NTG) geht beispielweise mit einem normalen – also nicht erhöhten – Augeninnendruck einher. Betroffene weisen einen Augendruck im Normalbereich bei gleichzeitig für ein Glaukom typischen Schäden am Sehnerv auf. Man vermutet, dass bei dieser Form des Glaukoms lokale Probleme der Durchblutung des Sehnervs ursächlich sind. Oft ist ein niedriger Blutdruck mit einhergehenden Symptomen wie kalten Händen mit dem NTG assoziiert.

Glaukom frühzeitig erkennen und Fortschreiten ausbremsen

Da Schäden am Sehnerv irreversibel sind, ist eine frühe Diagnose des Glaukoms besonders wichtig. Nur eine rechtzeitige Behandlung kann im schlimmsten Fall eine Erblindung verhindern. Daher rät der BVA entsprechend der AWMF-Leitlinie allen ab 40 Jahren zu einem regelmäßigen, augenärztlichen Glaukomscreening. Diese gilt in den meisten Fällen als IGeL (individuelle Gesundheitsleistung), die von den Patientinnen und Patienten privat zu zahlen ist. Ein verlässliches Glaukomscreening beinhaltet neben der Messung des Augeninnendrucks auch immer die genaue Untersuchung der Papille. Auch bei bereits bestehendem Glaukomschaden können Untersuchungen zur Verlaufskontrolle sinnvoll sein: Zum Beispiel eine bildgebende Diagnostik wie Papillen-OCT und HRT. Eine Pachymetrie (Messung der Hornhautdicke) kann bei der Einordnung der gemessenen Werte des Augeninnendrucks hilfreich sein. Etwaige Gesichtsfeldausfälle können durch eine Gesichtsfelduntersuchung festgestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung des BVA vom 05.09.2023

Foto: BVA

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