Evidenzbasierte Grundlagen und praktische Umsetzung im Säuglingsalter
Die Einführung der Beikost ist ein häufiges Beratungsthema in der allgemeinpädiatrischen Praxis. Dieser Beitrag fasst den aktuellen evidenzbasierten Wissensstand zur Beikosternährung zusammen und erläutert den optimalen Zeitpunkt der Beikosteinführung, entwicklungsneurologische Reifezeichen, die Auswahl geeigneter Lebensmittel, Aspekte der Allergieprävention, Getränkeempfehlungen, besondere Ernährungsformen wie vegetarische und vegane Kost sowie häufige Fehlannahmen.
Zusammenfassung
Die Einführung der Beikost stellt einen zentralen Meilenstein im ersten Lebensjahr dar und ist ein häufiges Beratungsthema in der allgemeinpädiatrischen Praxis. Der vorliegende Übersichtsartikel richtet sich gezielt an niedergelassene Kinderärztinnen und -ärzte sowie Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner und fasst den aktuellen evidenzbasierten Wissensstand zur Beikosternährung zusammen. Grundlage bilden die österreichischen Beikostempfehlungen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie die Empfehlungen der European Society for Paediatric Gastroenterology, Hepatology and Nutrition (ESPGHAN), ergänzt durch aktuelle Daten der European Food Safety Authority (EFSA), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und relevanter systematischer Übersichtsarbeiten. Der Artikel behandelt ausführlich den optimalen Zeitpunkt der Beikosteinführung, die Rolle entwicklungsneurologischer Reifezeichen, die Auswahl geeigneter und ungeeigneter Lebensmittel, Aspekte der Allergieprävention, Getränkeempfehlungen sowie besondere Ernährungsformen wie vegetarische und vegane Kost. Ein eigener Schwerpunkt liegt auf häufigen Mythen und Fehlannahmen in der Elternberatung sowie auf der präventiven Bedeutung der Beikost für spätere Ernährungsgewohnheiten sowie die Prävention von Adipositas und Karies.
Autorin: N. Haiden (Klinik für Klinische Pharmakologie, Medizinische Universität Wien)
Der Originalbeitrag zu diesem Thema wurde veröffentlicht in pädiatrische praxis 2026; 104 (2): 168–175.
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