Ein düsteres Zukunftsbild der ambulanten Versorgung in Deutschland zeichnete die KBV-Vertreterversammlung am Montag in Berlin. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz sei weder eine ‚Reform‘ noch der beschworene Befreiungsschlag für die GKV-Finanzen. Es sei vielmehr ein reines Sparprogramm zu Lasten der Versorgung und auch der Versicherten.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung brachte es auf den Punkt: „Dieses Gesetz wird nichts stabilisieren – aber die Versorgung grundlegend verändern!“ Was nun folge, sei ein strikt „Einnahmen-orientiertes Leistungsangebot“ der Vertragsärzte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Berechnungen zur Entwicklung der Behandlungsfallzahlen erstellt.
235 Behandlungen pro Urologe und Quartal weniger
Diese Berechnungen zeigen, dass rund 46 Millionen Fälle pro Jahr künftig nicht mehr finanziert werden und damit nicht mehr versorgt werden können, wenn das Gesetz so kommt, wie vom Bundeskabinett beschlossen. Je nach Rechnung sind es sogar 169 Millionen Fälle jährlich, wenn alle Praxen nur die geforderten Mindestsprechzeiten leisten. In der Urologie wurden bislang 1.323 Fälle je Arzt und Quartal behandelt. In Zukunft werden davon nur noch 82% oder 1.088 Fälle finanziert sein. Bei 25 Sprechstunden pro Woche sind nurmehr 741 Fälle pro Woche zu leisten.
Für den Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen war auf der Vertreterversammlung klar: „Es wird in Zukunft weniger Geld für Versorgung da sein, und deshalb wird es in Zukunft auch weniger Versorgung geben als bisher. Das gilt für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeuten und -therapeutinnen und natürlich auch für unsere Patientinnen und Patienten. Da hilft kein Jammern und kein Klagen, es wird nicht mehr Geld ausgegeben als eingenommen wird – zumindest für die ambulante Versorgung in diesem Land.“ Es sei schon ein mutiger Ansatz, bessere Versorgung zu versprechen, indem man an der Versorgung spart und gleichzeitig das Kernproblem der versicherungsfremden Leistungen ausklammert, weil der heimliche Bundeskanzler Lars Klingbeil das so wolle.
Das heimliche Führungsduo der Koalition, Herr Klingbeil und Frau Bas, habe sich jetzt zwar eine zusätzliche Finanzierung der Leistungen für Bürgergeldempfänger von 250 Millionen Euro jährlich – allerdings befristet bis 2031 – aus dem Kreuz leiern lassen. Da sei es doch mehr als fair, wenn der Finanzminister den Bundeszuschuss im Gegenzug jährlich um zwei Milliarden Euro senkt. „Für die Praxen wird jetzt tatsächlich klar, was sie künftig noch leisten können und sollen – und was nicht. Und auch den Versicherten scheint das bereits zu dämmern.“
Praxen müssen ihr Leistungsangebot kürzen
Dr. Gassen kündigte an, dass die Praxen ihr Leistungsangebot anpassen müssen, schon allein aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Wenn die Maßgabe sei, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur noch das Geld ausgebe, das zuvor eingenommen worden sei, gelte das auch für die Praxen. „Heißt im Umkehrschluss: Keine Leistung ohne Vergütung!“ Bereits jetzt bekommen die Praxen laut KBV 15% ihrer Leistungen nicht bezahlt, und nun habe Frau Warken das Ziel ausgegeben, bis 2030 weitere zehn Prozent im ambulanten Bereich einsparen zu wollen. „Ich wiederhole mich gerne, das bedeutet: Es kann nur noch so viel an Leistung von uns erbracht werden, wie die Ministerin finanziert. Das steht übrigens auch immer schon so im Sozialgesetzbuch.“
Dass jetzt Termine wegfallen, die über die TSVG-Regelungen finanziert wurden, darf die Ministerin aus Sicht von Dr. Gassen nicht überraschen. Ganz im Gegenteil, implizit habe die Ministerin ja insinuiert, diese Termine hätte es nicht gegeben, da ein wesentlicher Teil der Vergütung für eine Verringerung der Wartezeiten gezahlt worden sei, „die dann aber ausgeblieben ist“. „Wenn es etwas nicht gab, kann es ja auch kein Problem darstellen, wenn es das dann auch zukünftig nicht mehr gibt“, so Dr. Gassen. „Teurer wird es am Ende trotzdem. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird nicht halten, was es verspricht – viele werden tiefer in die Tasche greifen müssen, sei es, weil sie einen höheren Anteil ihres Einkommens an die Krankenkasse zahlen oder weil Zuzahlungen steigen. Man könnte dieses Gesetz also ebenso gut mit der Überschrift versehen `Mehr Geld für weniger Versorgung´. Ceterum censeo: Die Beiträge werden nicht stabil bleiben und schon gar nicht mehr sinken!“
Gesamtvergütung wird 2027 um 2,5 Mrd. Euro gekürzt
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten tragen laut KBV 23% der Einsparungen auf Seiten der Leistungserbringer. 2027 wird die Gesamtvergütung um fast 2,5 Milliarden Euro gekürzt. Pro Praxis bedeutet das im Schnitt 24.000 Euro weniger, je nach Fachrichtung bis zu 68.000 Euro weniger pro Arzt oder Ärztin im Jahr. „Das heißt: Praxen werden sparen müssen. Und woran können sie sparen? Zunächst vor allem am höchsten Kostenblock, dem Personal. Da reagieren Praxen nicht anders als Krankenhäuser. Das bedeutet: weniger Kapazitäten für Praxismanagement, Terminorganisation, Behandlungen – und im Gegenzug Arbeitsplatzabbau“, warnte der KBV-Chef. Die strikte Begrenzung der Ausgaben für die ambulante Versorgung gelte für alle Untersuchungen und Behandlungen – auch für solche, die aktuell extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis vergütet würden. Dr. Gassen: „Das ist die Rückkehr zum Globalbudget, losgelöst vom tatsächlichen Bedarf durch den demografischen Wandel oder den medizinischen Fortschritt.“
Das GKV-Finanzgesetz wird zuallererst eine Rationierung sozialer Leistungen in der Krankenversicherung bedeuten. Die Bundesregierung sollte nicht annehmen, dass die Versicherten und Wähler das nicht bemerken werden.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum



