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Fraktursonografie bei Kindern mit Verdacht auf Armbruch: Neue Kassenleistung

Sonografie am Handgelenk eines Kindes

Quelle: © Viacheslav Yakobchuk – stock.adobe.com

Fraktursonografie bei Kindern mit Verdacht auf Armbruch: Neue Kassenleistung

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mgo medizin Redaktion

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Erschienen in: pädiatrische praxis

Ein Verdacht auf Bruch des Ober- oder Unterarms kann bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr künftig auch ambulant durch Ultraschall abgeklärt werden. Den Beschluss zur Fraktursonografie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17.10. gefasst.

Unnötige Strahlenbelastung vermeiden: Fraktursonografie statt Röntgendiagnostik

Bei den bislang routinemäßig eingesetzten Röntgenaufnahmen zur Überprüfung eines Verdachts auf Ober- oder Unterarmknochenbruch bei Kindern fallen rund 80 % negativ aus. Die Fraktursonografie ist gegenüber dem bisherigen Routineverfahren der Röntgendiagnostik gleich verlässlich, jedoch ohne die Kinder einer Strahlenbelastung auszusetzen. Mit Einführung als neue ambulante Kassenleistung kann der Verdacht auf einen Knochenbruch nun auch in Notfallambulanzen oder Facharztpraxen, die über kein Röntgengerät verfügen, abgeklärt werden.

»Auch wenn die Röntgendiagnostik mit einer vergleichsweise niedrigen Strahlendosis verbunden ist, ist es wichtig, gerade in dieser Altersgruppe eine Belastung durch Röntgenstrahlung möglichst zu vermeiden. In begründeten Fällen – wie zum Beispiel bei starken Fehlstellungen mit hochwahrscheinlicher Konsequenz einer Operation – kann zwar direkt oder zusätzlich weiterhin eine Röntgenaufnahme notwendig sein und erfolgen. Bei den meisten Untersuchungen kann hier aber eine Röntgenuntersuchung durch die Ultraschalluntersuchung ersetzt werden.«

Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung

DEGUM: »Meilenstein für die strahlungsfreie Frakturdiagnostik«

Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM) sieht den Beschluss als entscheidenden Schritt und betont, dass die Fraktursonografie insbesondere für Kinder und Jugendliche wesentliche Vorteile biete: Durch die Strahlenfreiheit sei sie besonders schonend, außerdem könne sie schnell und flexibel, sogar auf dem Schoß der Eltern, durchgeführt werden. Mit der nun beschlossenen Kassenzulassung werde erwartet, dass die Fraktursonografie bei Kindern und Jugendlichen zur Standarddiagnostik bei Verdacht auf Knochenbrüche werde. Dies gelte besonders für handgelenknahe Brüche des Unterarms, die häufigste Fraktur im Kindesalter. »Diese Entscheidung des G-BA basiert auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der erfolgreichen S2e-Leitlinie der DEGUM, die die Effektivität der Sonografie in der Frakturdiagnostik belegt.«, heißt es in einer Pressemitteilung der DEGUM. DEGUM-Präsident Dr. med. Karsten Pracht zeigt sich hoch erfreut über den Beschluss:

»Die Aufnahme der Fraktursonografie als Kassenleistung markiert einen bedeutenden Meilenstein für die flächendeckende Etablierung dieser strahlungsfreien Methode. Es ist ein Gewinn für Patientensicherheit und den medizinischen Fortschritt.«

DEGUM-Präsident Dr. med. Karsten Pracht

»Mit der Entscheidung des G-BA wird eine sichere und patientenfreundliche Methode weiter etabliert«, sagt DEGUM-Experte und Chirurg PD Dr. Christian Tesch, der die S2e-Leitlinie Fraktursonografie mit der Sektion Chirurgie der DEGUM gefördert und begleitet hatte. »Wir sind stolz, dass unsere Leitlinienarbeit maßgeblich dazu beigetragen hat«, ergänzt PD Dr. med. Ole Ackermann, Orthopäde und Unfallchirurg sowie Initiator und Koordinator der DEGUM-Leitlinie zur Fraktursonografie.

Inkrafttreten der Beschlüsse

In der stationären Versorgung kann die Fraktursonografie bereits angewendet werden. Bevor sie auch als ambulante Leistung von qualifizierten Fachärztinnen und Fachärzten erbracht und abgerechnet werden kann, sind noch weitere Schritte notwendig. Der Beschluss wird – nach der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit – im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft. Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen legt dann fest, inwieweit der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst werden muss. Hierfür hat er max. 6 Monate Zeit. Der EBM bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen.

Der G-BA berücksichtigte bei seiner Entscheidung zur Fraktursonografie die Ergebnisse des Abschlussberichts des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die Auswertung der Experteneinschätzungen, die beim G-BA anlässlich der Veröffentlichung des Beratungsthemas eingegangen waren, einschließlich der dort benannten Literatur sowie die Stellungnahmen, die vor der abschließenden Entscheidung des G-BA eingeholt wurden.

Quellen:

1.Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17.10.2024 : Neue ambulante Leistung für gesetzlich Versicherte: Verdacht auf Armbruch kann bei Kindern mit Ultraschall abgeklärt werden

2.Pressemitteilung der DEGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin) vom 18.10.2024: Fraktursonografie jetzt Kassenleistung

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